
CE-Kennzeichnung im Anlagenbau
Maschinenrichtlinie, Maschinenverordnung, Druckgeräterichtlinie, dazu Dutzende harmonisierte Normen, die sich gegenseitig referenzieren – wer eine Anlage in Verkehr bringt, steht vor einem Regelwerk, in dem sich selbst erfahrene Ingenieure verlaufen. Allein herauszufinden, welche Vorschriften für das eigene Produkt überhaupt gelten, kostet oft mehr Zeit als die eigentliche technische Umsetzung.
Die folgenden sechs Schritte bringen Ordnung in dieses Geflecht – kompakt und praxisnah als E-Book "CE-Kennzeichnung im Anlagenbau" aufbereitet.
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01
Richtlinienrecherche
Am Anfang jeder CE-Kennzeichnung steht die Richtlinienrecherche: Welche EU-Richtlinien gelten für mein Produkt? Die Anforderungen der jeweiligen Richtlinie definieren den Sicherheitsstandard, den ein Hersteller erfüllen muss – bei Maschinen und Anlagen meist die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, oft in Kombination mit der Druckgeräte-, ATEX-, EMV- oder Niederspannungsrichtlinie.
02
Normenrecherche
Richtlinien formulieren die Anforderungen allgemein – konkret werden sie erst durch harmonisierte Normen, die in Amtsblättern der EU veröffentlicht werden. Ihre Anwendung gilt als Vermutungswirkung für die Konformität mit der jeweiligen Richtlinie. Wichtigste Bezugsquelle für Normen:
https://www.dinmedia.de/de (ehemals www.beuth.de).


03
Risikobeurteilung
Maschinen- und Druckgeräterichtlinie schreiben beide eine Risikobeurteilung vor – sie stellt sicher, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt sind, und muss dokumentiert werden. Sie ist der wichtigste Nachweis gegenüber Behörden und Kunden. Maßgebliches Regelwerk: EN ISO 12100
04
Konformität bewerten
Konformität bedeutet: Ein Produkt erfüllt die gesetzlich festgelegten Anforderungen. Verantwortlich dafür ist der Hersteller – die Person oder Firma, die das Produkt herstellt, entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Bei hohem Risikopotenzial (z. B. Druckgeräte Kategorie III/IV) ist die Einbindung einer benannten Stelle (Notified Body) vorgeschrieben. Jede Richtlinie definiert ihr eigenes Konformitätsbewertungsverfahren.



05
Technische Unterlagen
Fehlerhafte oder unvollständige technische Unterlagen können nach BGB und Produkthaftungsgesetz im Schadensfall zu Bußgeldern und Haftungsrisiken führen. Man unterscheidet interne Dokumentation (Konstruktionspläne, Risikobeurteilung) und externe Dokumentation (Bedienungsanleitung, Service-Handbuch, Restgefahren-Hinweise).

