Kostenlose Informationsbroschüre
zur EU Maschinenverordnung
2023/1230
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird abgelöst. Ab dem 20. Januar 2027 gilt ausschließlich die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – ohne Übergangsphase, in der man zwischen beiden Regelwerken wählen könnte. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Diese Broschüre fasst auf acht Seiten zusammen, was die Verordnung für Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen bedeutet:
Inhalt der Broschüre
– Warum das Thema jetzt dringend ist: Richtlinie und Verordnung im
Unterschied
– Stichtag 20. Januar 2027 – und die amtliche Berichtigung
– Was bereits gilt: die Termine ab 2023 im Überblick
– Die wichtigsten Neuerungen: Anwendungsbereich, Pflichten,
wesentliche Veränderung, digitale Betriebsanleitung
– Die vier wirklich neuen Anforderungen des Anhangs III,
– Inhaltlich geänderte Anforderungen, die viele Hersteller betreffen
– Häufige Fragen: Baumusterprüfbescheinigungen, Übergangsfrist,
Risikobeurteilung

Arbeitshilfe zu dieser Broschüre:
Das Umstellungspaket MVO 2027 enthält die vollständige Änderungsmatrix von der Richtlinie zur Verordnung:
- alle Artikel und Anhänge zugeordnet nach der
amtlichen Entsprechungstabelle,
- alle 186 Nummern des Anhangs III mit Angabe, was
sich jeweils geändert hat,
- vollständige Kategorienliste des Anhangs I.
Als Excel-Arbeitsmappe zum Filtern und Abhaken.
